Der Traum von der eigenen Wohnung. Die Raiffeisenbank München-Süd eG erklärt, worauf man bei der ersten Wohnung achten sollte.

Für viele junge Menschen ist die erste eigene Wohnung ein wichtiges Ziel im Leben. Die eigenen vier Wände bedeuten mehr Freiheit, mehr Unabhängigkeit und sind ein großer Schritt ins Erwachsenenleben. So war auch für Berufseinsteiger Markus aus Neuried schnell klar, dass mit seinem Ausbildungsstart die Zeit im „Hotel Mama“ enden würde.

Um sich in der ersten eigenen Wohnung wohlfühlen zu können, hatte sich der angehende Industriekaufmann seine Vorstellungen genau überlegt. Eine helle Einzimmerwohnung sollte es sein, die gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Neben seinen Wünschen zur Kalt- und Warmmiete und den passenden Stadtteilen gefunden hat, muss er bei der Suche einige wichtige Punkte beachten.

Nicht den Überblick als Erstmieter verlieren

Neben der Vorfreude, bald frei und unabhängig zu sein, die Markus beim Durchschauen der Inserate spürte, merkte er jedoch schnell, dass dem auch eine ganze Menge Verantwortung gegenübersteht. Vor, während und nach dem Umzug muss viel organisiert werden. Gerade Erstmieter können da leicht den Überblick verlieren. Damit der Start in die erste eigene Wohnung möglichst entspannt klappt, finden Sie hier eine kleine Übersicht auf was Erstmieter besonders achten sollten:

Mietvertrag:
Vor der Unterzeichnung des Vertrages müssen mehrere Punkte besonders beachtet werden: Ist der Mietvertrag befristet? Welche Kündigungsfrist gilt? Ist die Wohnfläche richtig angegeben? Das können Interessenten im Zweifel anhand einer Wohnflächenberechnung nachvollziehen. Und handelt es sich um einen Staffelmietvertrag? Denn das würde bedeuten, dass sich die Miete regelmäßig ganz automatisch erhöht. Für Markus war dies zum Beispiel ein Grund, sich gegen eine ansonsten geeignete Wohnung zu entscheiden. In jedem Fall sollte der Mietvertrag vor der Unterschrift gut durchgelesen werden und im Zweifel sollte – wenn zu viel Nachteiliges vorhanden ist – nachgehakt werden.

Kaution:
Um eine Wohnung anzumieten, muss in der Regel eine Kaution von maximal drei Nettokaltmieten hinterlegt werden. In Markus´ Fall ist die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Sie kann über die ersten drei Mietmonate verteilt gezahlt werden. Alternativ bietet sich auch eine Mietbürgschaft der Raiffeisenbank München-Süd an. Dabei muss Markus die Kaution nicht in Bar hinterlegen und kann das Geld für die Einrichtung seiner Wohnung verwenden. Im Kautionsfall schießt die Bank das Geld vor.

Ummeldung:
Erledigen Sie nach dem Bezug der Wohnung noch einige wichtige behördliche Dinge! Dazu gehört vor allem die Anmeldung der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt. Dies muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Einzug geschehen – ansonsten droht ein Bußgeld. Wichtig: Für die Ummeldung brauchte Markus eine Wohnungsgeberbestätigung seines Vermieters.

Besonders wichtig für Erstmiete: Versicherungen

Wer in seine erste eigene Wohnung zieht, sollte sich zudem mit dem Thema Versicherungen beschäftigen. Diese bewahren im Ernstfall vor hohen Folgekosten. Für Erstmieter wie Markus sind dabei vor allem zwei Versicherung ratsam:

– Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Beispielsweise Schäden, die beim Umzug passieren. Wichtig zu wissen: Bei der R+V sind Auszubildende und Studierende in der Erstausbildung auch bei getrennten Wohnsitzen noch über die Eltern versichert.

– Die Hausratversicherung deckt alle Schäden von „beweglichen“ Gegenständen in der Wohnung. Also Möbel, Bargeld, Elektrogeräte und Kleidung und die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag verursacht werden. Je nach Tarif sind auch Fahrräder vor Diebstahl geschützt.

Interessant für Vermieter: Versicherung zum Schutz vor Mietausfällen


 

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