Die steigende Inflation, die Energiekrise, nach wie vor Corona und natürlich der mittlerweile knapp zehn Monate andauernde Angriffskrieg auf die Ukraine: 2022 hat vielen Menschen – nicht nur bei uns in Deutschland – Sorgenfalten bereitet. Auch die aktuellen Unruhen im Iran, wo die Menschen seit Monaten im Kampf gegen das Regime auf die Straße gehen, beschäftigen uns hierzulande. Gleichzeitig weckt die Revolution aber auch leise Hoffnung, dass sich die Situation für die Iranerinnen und Iraner zum Besseren wendet.

 

Das Jahresende ist traditionell ein guter Zeitpunkt, um einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. Selten war es wohl so schwer wie heuer, verlässlich einzuschätzen, wie sich die Lage in gesellschaftlicher und weltpolitischer Hinsicht entwickeln wird. Im letzten Blogartikel dieses Jahres blicken wir auf wichtige Neuerungen, die zum Jahreswechsel – teilweise kurzfristig, teilweise noch nicht ganz ausdefiniert – in Kraft treten werden. Sie vereint ein großer gemeinsamer Nenner: Entlastung.

Höhere Sparerpauschbeträge

Endlich können sich auch Sparerinnen und Sparer wieder freuen, denn durch das vorbereitete Jahressteuergesetz steigen die Sparerpauschbeträge: Für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe sind private Kapitalerträge nicht abgeltungsteuerpflichtig. Sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, werden sie nicht mit den sonst durch die Bank geltend gemachten 25 Prozent besteuert. Sollten Sie keine Änderung an Ihrem Freistellungsauftrag vornehmen, wird die Erhöhung automatisch durch die Bank berücksichtigt. Ihr bisheriger Freistellungsauftrag wird um 24,844 Prozent erhöht. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie von der Erhörung profitieren.

Weniger Steuern: Was bringt die Erhöhung des Grundfreibetrags?

Grafik Entlastung Einkommensteuer 2023. Das ändert sich 2023.

Die Entlastung soll unter anderem durch das Anheben der Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Steuer zahlen müssen, gewährleistet werden. So soll der Grundfreibetrag zum 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ein Jahr später auf 11.604 Euro angehoben werden. Außerdem werden gleichzeitig die Tarifeckwerte, sprich die Werte, ab denen ein höherer Steuersatz von 42 Prozent gilt, angehoben werden – auf 62.810 Euro ab 2023 beziehungsweise 66.761 Euro ab 2024. Großverdiener (ab 277.826 Euro Jahresgehalt) sind von der Regelung ausgenommen und haben nach wie vor einen Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Mehr Kindergeld: Auch Familien sollen mehr entlastet werden

Besondere Unterstützung soll ab dem kommenden Jahr auch Familien zukommen. So wird der Kinderfreibetrag mit Wirkung vom 1. Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro und 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben werden. Zusätzlich steigt auch das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind an. Und in Sachen Unterhalt und Ausbildung wird es zukünftig ebenfalls mehr Spielraum geben: So steigt der Unterhalthöchstbetrag von 9.984 Euro auf 10.908 Euro an, was künftig gleichzeitig dem jeweils geltenden Grundfreibetrag entspricht. Das heißt, dass mehr Kosten, die für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person fällig werden, steuerlich geltend gemacht werden. Auch Auszubildende können sich über den Anstieg des Ausbildungsfreibetrags freuen, der von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben werden soll.

 

Erhöhung des Pflegemindestlohns – Bürgergeld ersetzt nach 18 Jahren Hartz IV

 

Sie gehören wohl zu den Menschen, die in der Corona-Pandemie mit am stärksten belastet wurden: Pflegekräfte. Seit Jahren brennt in Deutschland eine Diskussion über die Unterbezahlung von Personen in der Pflege. Gerade die vergangenen knapp drei Jahre haben gezeigt, wie wichtig Pflegerinnen und Pfleger für unser System sind. Nun gibt es gute Nachrichten: Nach der letzten Erhöhung des Pflegemindestlohns im September 2020 sind für Mai und Dezember kommenden Jahres weitere Anhebungen geplant.

 

Nach genau 18 Jahren neigt sich mit dem nahenden Jahresende auch die Zeit von Hartz IV dem Ende entgegen. Künftig sollen Arbeitssuchende das neu eingeführte Bürgergeld bekommen. Der neue Name bringt auch höhere Regelsätze von bis zu 502 Euro sowie eine insgesamt stärkere Absicherung für Arbeitssuchende mit sich.

 

Mehr Unterstützung für Haushalte mit geringerem Einkommen: Die Wohngeldreform kommt

 

Auch vom Wohngeld sollen ab Anfang Januar mehr Menschen profitieren: Rund zwei Millionen Haushalte wird es ab 2023 erreichen – bisher waren es knapp 600.000. Das Wohngeld wird im Durchschnitt um rund 190 Euro auf 370 Euro angehoben – die Höhe hängt allerdings nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab.

 

Nicht nur für Familien treten mit Beginn des Jahres 2023 einige Änderungen in Kraft. Nachdem das 9-Euro-Ticket das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Juni bis August attraktiver gestaltet hat, folgt in wenigen Monaten das 49-Euro-Ticket. Was sich im kommenden Jahr sonst noch ändern wird, erfahren Sie in unserer aktuellen Ausgabe der VR Aktuell: https://bit.ly/VRAktuell_Dezember