Seit August müssen Anlageberater ihre Kunden fragen, ob und wenn ja, in welchem Umfang sie nachhaltige Aspekte bei ihrer Vermögensanlage berücksichtigen wollen. Diese Änderung in der EU-Finanzmarktrichtlinie soll Anlegern die Möglichkeit geben, bei ihrer Entscheidung, ob sie in Wertpapiere oder Versicherungsanlagen investieren, die Nachhaltigkeit der Produkte stärker zu berücksichtigen. Doch was genau hat es mit der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage auf sich? Wir klären Sie auf.

In allen möglichen Branchen und Unternehmen erhält das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Gewichtung. Völlig zu Recht, wenn man sieht, wie der Klimawandel in den letzten Jahren immer weiter vorangeschritten ist – und die Prognosen für die kommenden Jahrzehnte zeigen eine weiterhin negative Tendenz an. Auch der normale Bürger versucht vermehrt, nachhaltiger zu leben. Viele Menschen achten darauf, so viel wie möglich auf die Benutzung des eigenen Autos zu verzichten, Elektrogeräte reparieren zu lassen, statt sie zu entsorgen oder Plastikmüll zu vermeiden.

Was heißt „Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“?

Auch bei der Anlageentscheidung wird dem Aspekt der Nachhaltigkeit zunehmend mehr Bedeutung beigemessen. Bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist es die Aufgabe des Anlageberaters, herauszufinden, wie wichtig seinem Kunden das Thema im Zusammenhang mit der Investition in Anlageprodukte ist. Diese Abfrage findet im Rahmen der Geeignetheitsprüfung statt, bei welcher die Wünsche der Kunden mit den in Frage kommenden Produkten abgeglichen wird – nun eben auch vermehrt mit Blick auf die Nachhaltigkeit.

Durch die neue Regelung soll sichergestellt werden, dass in der Anlageberatung zukünftig über Möglichkeiten nachhaltiger Investments aufgeklärt wird. Gleichzeitig sollen die Anleger beim Thema Nachhaltigkeit mehr sensibilisiert und in die Verantwortung genommen werden. Vielen ist möglicherweise noch gar nicht bewusst, dass sie auch bei der Vermögensanlage die Umwelt schonen können.

In der EU-Finanzmarktrichtlinie, die der Transparenz und dem Verbraucherschutz bei der Anlage von Wertpapieren dienen soll, wird das Thema Nachhaltigkeit seit der Regeländerung in gesonderter Form aufgeführt. Durch die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage wurden die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Offenlegungsverordnung der EU sowie die Taxonomie-Verordnung ergänzt. Während erstere für mehr Transparenz hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Unternehmen sorgen soll, bestimmt die Taxonomie-Verordnung die Parameter für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte.

Welche Fragen können Kunden bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage erwarten?

Nachdem der Kunde bestätigt hat, dass er ein grundsätzliches Interesse daran hat, sein Geld nachhaltiger anzulegen, wird im nächsten Step über den Anteil nachhaltiger Geldanlagen am Gesamtvermögen und inhaltliche Kriterien – etwa die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten – gesprochen. Gemeinsam erarbeiten der Anlageberater und der Kunde im Anschluss eine Anlagestrategie, die als Grundlage für das Anlageportfolio dienen soll. So kann etwa entschieden werden, auf Wertpapiere von Unternehmen oder aus Staaten zu verzichten, in denen gegen die vorher bestimmten Kriterien verstoßen wird.

Sie wollen Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig auf Nachhaltigkeit achten? Dann kommen Sie auf uns zu – unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Vermögensanlage. Alle Infos finden Sie auf

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