Auch 2021 sind zum Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten – einige davon wirken sich positiv auf Ihren Geldbeutel aus. Wir erklären die wichtigsten gesetzlichen Änderungen und zeigen, wo Sie 2021 finanziell profitieren.


Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Es gilt als eine der größten steuerlichen Entlastungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Die Abschaffung des Solis zum 1. Januar 2021. Für rund 90 Prozent der Steuerzahler fällt der Solidaritätszuschlag komplett weg, weitere 6,5 Prozent profitieren immerhin von einer Ermäßigung des Solidarzuschlags. Nur die übrigen 3,5 Prozent der Steuerzahler, die zu den absoluten Top-Verdienern gehören, zahlen den Soli ab 2021 noch wie gehabt.

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Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags

Familien mit Kindern werden 2021 zusätzlich finanziell entlastet. So wird einerseits das Kindergeld um 15 Euro pro Monat und Kind erhöht und andererseits der Kinderfreibetrag für die Eltern um 576 Euro auf 8.388 Euro aufgestockt.

Das Kindergeld beträgt somit ab 2021 im Einzelnen:

– 219 Euro für die ersten beiden Kinder
– 225 Euro beim dritten Kind
– 250 Euro ab dem vierten Kind

Familien mit niedrigem Einkommen erhalten zudem einen höheren Kinderzuschlag. Ab 2021 steigt dieser um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Kind und Monat.

Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Seit Januar 2021 gilt auch die Erhöhung der Wohnungsbauprämie von 8,8 auf 10 Prozent und auch die Einkommensgrenzen für diesen Zuschuss steigen. Dadurch profitieren mehr Menschen von dieser Änderung. Die Steigerung auf 10 Prozent Wohnungsbauprämie bedeutet im Einzelnen, dass Verheiratete bis zu 140 Euro vom Staat pro Monat erhalten, Alleinstehende bis zu 70 Euro.

Die Einkommensgrenzen wurden auf 70.000 Euro bei Paaren bzw. 35.000 Euro bei Alleinstehenden angehoben.

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2021 finanziell profitieren: Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2021 9,50 Euro brutto, wird allerdings zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro brutto angehoben. Darüber hinaus steigt auch die Mindestvergütung in der Ausbildung. Die monatliche Ausbildungsvergütung muss ab 2021 somit mindestens 550 Euro für all jene betragen, die ihre Berufsausbildung im Jahr 2021 begonnen haben.

2021: Die Grundrente ist da!

2021 profitieren auch zahlreiche Rentner finanziell: Mit der Einführung der Grundrente für Geringverdiener sollen laut Bundesregierung etwa 1,3 Millionen Geringverdiener – sowohl neue als auch bereits registrierte Rentner – von dieser Grundrente profitieren. Bedingung für die Grundrente sind mindestens 33 Beitragsjahre mit einem geringen Durchschnittsgehalt – Kindererziehung und Pflegejahre von Angehörigen werden hier angerechnet.

Eine Beantragung der Grundrente für Geringverdiener – die bis zu 418 Euro mehr pro Monat ausmachen kann – ist im Übrigen nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft und berechnet Ihren Anspruch und zahlt diesen mit der regulären Rente aus.

Auch 2021 Homeoffice-Zuschlag

Gute Nachrichten für alle, die aufgrund der Corona-Pandemie viel im Homeoffice arbeiten. Für die Arbeit von Zuhause, erhalten Sie eine Steuerpauschale von 5 Euro am Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.

Einführung der CO2-Steuer

Mit der Umsetzung der 2019 beschlossenen CO2-Steuer für Unternehmen müssen diese, sofern sie mit Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas handeln, ab sofort Zertifikate für Verschmutzungsrechte kaufen. Pro Tonne CO2 werden zunächst 25 Euro fällig, die schrittweise bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen.

Aber auch Privatpersonen sind von der CO2-Steuer betroffen: So gilt ab 2021 bei der Kfz-Steuer eine preisliche Staffelung bei der Erstzulassung von Fahrzeugen, die an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt ist. Im Gegenzug wird die Steuerbefreiung für die Erstzulassung von E-Autos verlängert und gilt nun bis zum 31.12.2025.

Gute Nachrichten auch für Pendler, die weitere Strecken zur Arbeitsstätte zurücklegen müssen, schließlich steigt die Pendlerpauschale im Jahr 2021. Zwar bleibt die Pauschale für die ersten 20 Kilometer bis zum Arbeitsplatz wie bisher bei 30 Cent pro Kilometer, jeder weitere Kilometer kann dann allerdings mit 35 Cent in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Ab 2024 können dann sogar 38 Cent ab dem 21.Kilometer angesetzt werden.

Mehrwertsteuer wieder auf altem Niveau

Eine schlechte Nachricht haben wir dann dennoch zum Schluss. Nachdem die Mehrwertsteuer im Zuge der Corona-Krise im Jahr 2020 auf 16 respektive auf 5 Prozent gesenkt wurde, ist die Mehrwertsteuer zum 1. Januar wieder auf die ursprünglichen 19 bzw. 7 Prozent zurückgesetzt worden.

 


Ihr Ansprechpartner zum Thema Privatkunden bei der Raiffeisenbank München Süd eG ist Danny Dürrich, Bereichsleiter Privatkunden.

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