Vermögenswirksame Leistungen: Damit können Auszubildende einen Zuschuss zum Gehalt bekommen, um früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.
Was sich hinter dem Begriff „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) versteckt, ist nicht sofort ersichtlich. Auch der 19-jährige Pullacher Finn, der gerade eine kaufmännische Ausbildung in einem Lebensmittelkonzern begonnen hat, hatte davon vor seiner Lehre noch nichts gehört. Umso erstaunter war er, dass er mit diesem zusätzlichen Geld von seinem Arbeitgeber und weiteren Zuschüssen vom Staat, nun mit seinem ersten Vermögensaufbau beginnen kann.
Grundsätzlich sind Vermögenswirksame Leistungen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags vereinbart werden können (Tipp: Ist das bei Ihnen nicht der Fall, fragen Sie am besten einfach in Ihrer Personalabteilung nach, wie Ihr Arbeitgeber das Angebot vermögenswirksamer Leistungen handhabt). Viele Auszubildende haben dadurch – genauso wie Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter – einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat, unabhängig von der Höhe des Gehalts. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze unterstützt zudem auch der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls mit der Wohnungsbauprämie.
Die exakte Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Oft bekommen Azubis nur einen bestimmten Prozentsatz im Vergleich zu ausgelernten Kollegen. Bei Finn sind es aktuell 25 Euro im Monat – ein nicht zu verachtender Betrag, der durch eine rentable Verzinsung über die Jahre ansehnliche Erträge bringen kann. Dabei hatte der Azubi anfangs noch Bedenken, dass seine Nachfrage nach den VL im Betrieb vielleicht „schlecht ankommen“ würde. Das Gegenteil war der Fall: sein Arbeitgeber freute sich über die Eigeninitiative und das Verantwortungsbewusstsein seines Lehrlings.
Und so einfach funktioniert das VL-Sparen
Das Prinzip ist dabei einfach: Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das vom Arbeitnehmer angegebene Anlagekonto. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Anlagen ist möglich. Falls der Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Diese Eigenleistung wird dann direkt von Ihrem Gehalt abgezogen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.
Vermögenswirksame Leistungen: Mehrere Anlageformen stehen zur Auswahl
Beim geförderten VL-Sparen stehen Ihnen bei der Raiffeisenbank München-Süd eG mehrere Anlageformen zur Auswahl. Sie können sich zum Beispiel für einen Investmentfonds der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment entscheiden oder einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Auch eine Kombination beider Anlageformen ist möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren (z. B. in eine Direktversicherung). Diese Anlageform wird jedoch nicht mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die Zulagen variieren je nach Anlageform.
In der Regel beträgt die Laufzeit des Sparvertrags sieben Jahre. Beim Fondssparen wird die vermögenswirksame Leistung sechs Jahre lang eingezahlt. Anschließend ruht Ihr angespartes Guthaben für ein Jahr. Danach können Sie über Ihr Erspartes verfügen. Wenn Sie sich beim VL-Sparen für einen Bausparvertrag entscheiden, haben Sie – je nach Vertrag – ebenfalls die Möglichkeit, nach sieben Jahren über Ihr Erspartes zu verfügen. Der Vertrag kann aber auch länger laufen.