Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietnomaden. Oft mit hohen Kosten durch Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung. Mit der R+V Mietschutzversicherung können Sie sich gegen die Folgen absichern.

Friedrich und Claudia aus Thalkirchen hatten große Pläne. Mit einem Wohnmobil wollten sie für anderthalb Jahre um die Welt reisen. Einmal durch ganz Europa, Asien und zurück. In der Zwischenzeit sollte ihr Einfamilienhaus untervermietet werden, um mit den Einnahmen einen Teil der Reisekosten zu bestreiten. Mit Sabine fanden sie auch schnell eine Mieterin, die auf den ersten Eindruck verlässlich und sympathisch wirkte. Was das Pärchen damals noch nicht wusste: Sabine ist eine sogenannte Mietnomadin. Im letzten halben Jahr des verabredeten Zeitraums kommt sie mit immer neuen Ausreden, warum sie ihre Miete nicht bezahlen kann. Kurz vor Ende der Reise packt sie ihre Sachen und ist unbekannt verzogen. Das Haus ist verdreckt, der Parkettboden zerkratzt und das Konto von Friedrich und Claudia weist einen Mietrückstand von über fünf Monatsmieten auf. Der Gesamtschaden für die Renovierung und den Mietausfall beläuft sich auf fast 15.000 Euro.

Das beschriebene Beispiel ist beileibe kein Einzelfall, wie eine Studie der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld zeigt. Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietbetrügern, die oft auch mit falschen Bonitätsnachweisen auftreten. Auch Sabine hatte in diesem Fall ihren Lebenslauf und ihre Arbeitsstelle fingiert. Kommt es dann zu Mietrückständen, sprechen die Vermieter erst spät die Kündigung aus. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.

R+V Mietschutzversicherung greift unmittelbar nach dem ersten Mietrückstand

Wenn die Vermieter Pech haben, können im schlimmsten Fall horrende Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und ewig lange Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung die Folge sein. Währenddessen können die zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mieter die Vermieter schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Denn selbst wenn die Kündigung des Mietvertrages rechtwirksam erfolgte, kommen die Vermieter oft nicht zu den noch ausstehenden Forderungen. Aus diesem Grund sichert die R+V Mietschutzversicherung private Vermieter von wohnwirtschaftlich genutztem Wohnraum umfassend gegen solche Risiken ab. Der Versicherungsschutz wird sofort bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen geboten, auch bei Erstbezug der Wohnung. Er greift dann unmittelbar nach dem ersten Mietrückstand.

Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung werden ebenfalls ersetzt

Folgende Kosten werden von der R+V Mietschutzversicherung für versicherte Wohneinheiten übernommen:

– Mietrückstände einschließlich Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, und für die Zeit vor der Kündigung.

– Vorschusszahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderungen gerichtlich festgestellt wurden.

– Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung.

– Kosten für die Einlagerung der Einrichtungsgegenstände des Mieters höchstens für zwei Monate

– Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungs-Gegenstände.

– Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen.

Wo sonst oftmals Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden nicht durch Rücklagen abgedeckt sind und zu erheblichen finanziellen Risiken für Vermieter werden können, sind sie mit der Mietschutzversicherung der R+V für den Fall der Fälle optimal abgesichert.

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